Grundsatztexte
Sehen Sie auch im Intranet nach
(https://intranet.ekiba.org !
Was sie
brauchen: Markieren - kopieren - einfügen in WORD...
Übersicht
(ZU: anklicken!)
Impulspapier
der EKD 2007
Positionspapier zur Bestattungskultur
Bestattung
von Frühgeborenen
Konzeption zum Einsatz von GemeindediakonInnen
Aufbrechen um Zukunft zu gestalten
Impulspapier der EKD "Kirche der Freiheit"
siehe im Internet unter
oder
![]()
Positionspapier zur Bestattungskultur
Die Bezirkssynode des
Evangelischen Kirchenbezirks Überlingen-Stockach beschloss am 18. März 2006:
"Das vorliegende Positionspapier zum Thema Bestattungskultur wird an die
Kirchengemeinden in unserem Kirchenbezirk gegeben mit dem Auftrag, die darin
enthaltenen Anregungen inklusive der Einrichtung von Runden Tischen in einem
Zeitraum von zwei Jahren vor Ort zu erproben und dem Bezirkskirchenrat über die
Erfahrungen zu berichten."
Vorbemerkung
Wir sind in unserem Entwurf für eine Bestattungskultur dem Zeitablauf eines
Todesfalls gefolgt. Dabei haben wir die Betreuung durch das kirchliche Umfeld
und die möglichen Formen der Bestattung auf dem Friedhof bedacht.
Die Kirchen sollten im Prozess der Veränderungen in der modernen
Bestattungskultur ihre Rolle aktiv gestalten und mitdenken an den verkündigungs-
und zeitgemäßen Antworten auf die aktuelle Individualisierung und Mobilität in
unserer Gesellschaft.
Dieses Papier soll als Gesprächsgrundlage an Runden Tischen (aller am
Bestattungswesen Beteiligten) dienen.
0. Sterbebegleitung
Auf Anfrage sollten Pfarrer auch hierzu bereit sein (z.B. durch
Hausabendmahl, Krankensalbung, Anwesenheit alle 4-5 Wochen u. bei Sterbestunde).
Vielfach werden sie durch ehrenamtliche Hospizgruppen entlastet. Der Kontakt mit
diesen Gruppen sollte gepflegt und Hospizarbeit auch als Gemeindeaufgabe
angesehen werden. Fortbildungen für Pfr. zu diesem Thema sind zu empfehlen.
1. Im unmittelbaren Umfeld
des Todes
- Eine Aussegnung am Sterbebett durch den Pfr. sollte wieder verstärkt als
Möglichkeit ins Bewusstsein gerückt werden. (s. 9. Informationen)
Der Zeitdruck sollte durch Einbindung der Bestattungsunternehmen herausgenommen
werden. Wenn möglich sollte der Leichnam erst nach der gewünschten Aussegnung
abgeholt werden. Innerhalb eines Tages sollten Pfr. erreichbar sein. Bei
längerer Abwesenheit (mehr als ein Tag) sollte rechtzeitig eine
Vertretungslösung an die Bestattungsinstitute gegeben werden. (Erreichbarkeit:
z.B. Regio-Lösungen, Telefonnummer .(Handy) für Bestatter, evtl.
Seelsorge-Notdienst der Gemeinde)
- Erfolgt die Trauerfeier erst bei der Urnenbeisetzung, wäre entsprechend in diesem Zusammenhang eine Anwesenheit d. Pfr. bei der Abholung des Sarges zu ermöglichen (z.B. Zuhause, Leichenhalle, Krankenhaus).
- Über die mögliche Zeit der
Aufbahrungsdauer (48 Std.; auf Antrag verlängerbar) sollte besser informiert
werden, um sie länger auszuschöpfen.
Die Leichenhalle als Aufbahrungsort sollte gesondert geprüft werden auf ihre
Ausstattung, Pflege und Gestaltung. Der Raum sollte groß genug sein, damit die
Familien Abschied nehmen können. Auf Anfrage sollte auch hier d. Pfr. begleiten.
Auch Hospizmitarbeiter könnten dies übernehmen.
2. Das Trauergespräch
Beim Trauergespräch zu Hause bei der Familie wird das Umfeld des
Verstorbenen und die Bedürfnisse der Angehörigen bewusst wahrgenommen. In
manchen Fällen kann sich dafür auch die konzentrierte und neutrale Atmosphäre im
Pfarrhaus anbieten. Beide Alternativen sollten angeboten und situativ
entschieden werden.
3. Die Trauerfeier
- Wünsche zur Gestaltung der Trauerfeier und die aktive Beteiligung der
Angehörigen sind nach Möglichkeit einzubeziehen. Sowohl die Wünsche des
Verstorbenen als auch die Bedürfnisse der Hinterbliebenen sind zu achten und im
Trauergespräch zu klären.
Grenzen der Gottesdienstgestaltung sind da, wo die christliche Botschaft
verdunkelt wird. Bei zu speziellen Wünschen kann ein Vorschlag zur Trennung von
Gottesdienst und privater Trauerfeier gemacht werden. Die musikalische
Gestaltung ist abzustimmen. Möglichkeiten des Singens sollten erwogen werden.
- Gottesdienste sind grundsätzlich öffentlich. Der Zeitpunkt der Beisetzung
sollte bekannt gemacht werden (Zeitung, Schaukasten, Totengeläut). Die
Möglichkeit einer Trauerfeier mit dem Sarg in der Kirche könnte stärker
einbezogen werden.
- Nachrufe sind mit den
Liturgen abzusprechen. Der Ort dafür kann sowohl innerhalb der Liturgie sein,
wie auch nach dem Segen (Vor- und Nachteile).
- Beisetzungstermine müssen zwischen Pfr., Bestattungsinstituten und Kommunen im
Vorfeld geregelt und abgesprochen werden (z.B. ob Montag, Samstag als
Beisetzungstag).
- Bei schwierigen Todesfällen wie Suizid, Drogentod oder Gewalttaten ist eine
besondere seelsorgliche Sensibilität und sorgfältige Wortwahl erforderlich, die
zugleich die Wahrheit ernst nimmt.
- Zur Beisetzung Ausgetretener: auf Wunsch von ev. Angehörigen möglich, wenn es
verantwortbar erscheint (möglich sind auch andere Formen der kirchlichen
Begleitung und des Gedenkens) [s. Kirchliche Lebensordnung v. 25.10.2001 (III.
Art. 4)]
- Zwei unterschiedliche Abschiedsfeiern an Wohn- und Beisetzungsort können bei
größeren Entfernungen wünschenswert sein, wobei eine davon dann eine liturgisch
kürzere Form hat (s. Agende).
- Da bei Feuerbestattungen der Ablauf variiert, ist eine deutliche Begleitung
mit klaren Hinweisen hilfreich. Das Abschiednehmen vom Sarg (statt des
aufgeschobenen Erdwurfs) erfordert neue Ritualangebote (z.B. Kerzen, Blumen,
Bibelwort oder Bild/Foto zum Mitnehmen; Handauflegen am Sarg):
Einladung zum Abschiednehmen am Sarg: entweder
nach Vaterunser und Segen (Sarg bleibt im Raum stehen) oder
vor Vater unser und Segen (Sarg wird aus dem Raum getragen; Segen evtl. erst am
Wagen)
Das Bleiben der Pfarrer bis zum Ende der Trauerfeier kann hilfreich sein für die
Angehörigen. Evtl. könnte auch zu einer differenzierten Ermöglichung von
Beileidsbekundungen ermutigt werden.
4. "Leichenschmaus" –
Trauerkaffee
Kann auf Wunsch der Angehörigen am Ende der Trauerfeier abgekündigt werden.
Teilnahme des/r Pfarrers/in kann seelsorglich lohnend sein.
5. Beisetzung der Urne
Findet im Familienkreis statt. Teilnahme des/r Pfarrers/in aktiv (im
Trauergespräch) anbieten und empfehlen (ist auch ohne Talar möglich).
Friedhofsangestellte und Angehörige sind oft überfordert. Ansonsten wäre eine
liturgische Handreichung für die Betroffenen hilfreich (z.B. in „Denn du bist
bei mir. Ökumen. Liederbuch zur Bestattung“).
6. Nachbesuch
Rituale am Ewigkeitssonntag sollten gestärkt und die Angehörigen dazu
eingeladen werden. Andere Standardbriefe sind zu vermeiden. Auch ein Anruf wäre
möglich. Schon bei der Beisetzung sollte die Möglichkeit zu einem Nachbesuch
angeboten werden, aber in der Verantwortung der Angehörigen bleiben. Evtl. sind
auch Fürbitten o. a. zum Jahrestag des Todes möglich.
Bei Verlust von Kindern ist die Trauerphase besonders intensiv und sollte
deshalb gesondert begleitet werden (Hinweis auf Selbsthilfegruppen von Eltern
od. spezielle Gottesdienst-Angebote, z.B. in Freiburg).
7. Grabstätten
Urnenbeisetzungen nehmen zu, sind billiger und von der Grabpflege einfacher.
Theologisch (leibliche Auferstehung) gleichwertig, da der Körper in der Erde
auch zerfällt.
Gestaltung der Grabstätten meist in bürgerlicher Hand, aber Dialog mit Kirchen
wäre wünschenswert. (Kirchhöfe könnten als Urnengrabstätten erwogen werden.)
Private Beisetzung / Aufbewahrung von Urnen ist in Deutschland zur Zeit nicht
zulässig. Es gibt Überführungen zur Kremation ins Ausland, von wo die Urne
wieder legal eingeführt werden kann.
Formen: - kl. Grabfelder:
z.B. 60x60 mit einem Grabstein (senkrecht) mit Name (Kreuz?)
- Kolumbarium: Urnenwände, in denen die Urnen eingestellt werden
- Rasenflächen: Urnen/oder Asche werden auf einem Stück Rasen beigesetzt. Im
Boden liegende Platte mit Namen (auch Ablagefläche für Blumen) od. am Rand
des Rasenfeldes Namenstafel für alle
- anonyme Beisetzungen
Einfache, moderne
Bestattungsformen sollten ermöglicht werden, um den zeitgemäßen Sozialstrukturen
von Mobilität und Individualisierung zu entsprechen und ein Stück moderne
Erinnerungskultur auszubilden, die auch ohne aufwendige Grabpflege auskommt:
- spezielle Rasenflächen od. Blumenfelder
- am Fuß besonders gekennzeichneter Bäume
Es gilt dabei auf eine Stimmigkeit von neuen Bestattungsformen und
entsprechenden Ritualen zu achten.
Wirklich anonyme Bestattungen sind aus christlicher Sicht zu vermeiden. Das menschliche Individuum ist auch durch seinen Namen in besonderer Weise bei Gott geschätzt und geschützt. (Durch die Taufe sind unsere Namen im Himmel geschrieben.) Weil theologisch die Erinnerungskultur und die Menschenwürde zu beachten sind, ergeben sich aus christlicher Sicht bestimmte Anforderungen:
- Der Name muss in geeigneter
Form am Ort bekannt gemacht sein (Namenstafel, Stelen,..).
- Ort der Trauer: Trauernde brauchen aus seelsorglicher und psychologischer
Erfahrung solch einen festen Ort für ihre Trauer. (Auch an einem größeren
Rasenfeld kann eines Verstorbenen gedacht werden.)
- die Öffentlichkeit des Beisetzungsortes: allgemein bekannt und für jeden frei
zugänglich; gemeinsamer Ort der Trauer und des Gedenkens mit
Begegnungsmöglichkeit
- Eine geregelte Ordnung schützt die Würde des Ortes (Totenruhe, Sauberkeit,..).
- Die Gestaltung durch Symbole / Kreuze sollte möglich sein.
- Es sollte eine Ablagemöglichkeit geben (f. Blumen, Kerzen..).
Daraus ergeben sich auch Grenzen für neue Bestattungsformen (z.B. Diamantpressung der Asche, Beisetzung im All, Plastination). Wünsche der Betroffenen sind auf die Motivation zu befragen und angemessene Lösungen zu finden.
8. Fragen
- Rechtlich: Wem gehört der Tote? Wer entscheidet über die Beisetzung?
Welche Stellung haben Verfügungen des Toten?
- Welche Liegezeit / bzw. Verweildauer der Namen gibt es bei Urnenrasenflächen?
- Was geschieht mit den Urnen, wenn sie aus den Grabwänden entnommen werden?
9. Informationen
Über die Möglichkeiten im Umfeld des Todes sollte es umfassende Information
geben:
Insbesondere über die Aussegnung und Ansprechbarkeit der Pfarrer.
Dazu könnte ein Faltblatt des Bezirkes erstellt werden: „Begleitung im Leben und
Sterben“ Inhalt: kleine Hausagende für Sterbestunde und Aussegnung, Infos über
rechtliche Möglichkeiten, Aufbahrungsdauer (im Pflegeheim), Zeichenhandlungen
bei Einäscherung, Ermutigung die Kinder einzubeziehen, Beteiligung an
Tätigkeiten des Bestatters (Ankleiden)
(vgl. Im Falle des Todes, Hilfen für Trauernde)
Multiplikation durch: Bestatter, Ärzte, Pflegeheim, Krankenhaus, Gemeindebrief,
Veranstaltungen zum Thema
Dieses Faltblatt sollte wenn möglich auf Dauer in ökumenische Verantwortung
übergehen.
1. Vorbemerkung
Aus seelsorglicher Sicht erscheint eine solche Möglichkeit des
Abschiednehmens dringend erforderlich, da die emotionale Belastung des Trauerns
hier sehr stark ist und sonst pathologisch werden könnte. Eine Entsorgung von
Totgeburten unter 500 gr. im Klinikmüll, wie es bisher der Fall war, erscheint
mit der Menschenwürde unvereinbar, weshalb alle Föten bestattet werden sollten.
Dies gilt auch für Schwangerschaftsabbrüche. Die Eltern erhalten darüber
Information.
2. Angebote
Auf einigen Friedhöfen gibt es schon Angebote für
Abschiedsfeiern/Begräbnisstätten: Stockach, Ludwigshafen, Überlingen,
Pfullendorf
Vorschlagbar wäre: Ungefähr ein Doppelgrab als Umfang eines Frühchengrabes,
landschaftsgärtnerisch gestaltet
3. Einzel- oder
Sammelbestattung
Sammelbestattungen für viele Elternpaare ziehen sich über einen längeren
Zeitraum und haben sich als seelsorglich nicht ideal erwiesen. Sie finden in
größerer zeitlicher Entfernung zum Tod selber statt.
Eine individuelle, zeitnahe Einzelbestattung im Kindergrab ist vorzuziehen. Die
Eltern sollten über alle bestehenden Möglichkeiten informiert werden und genug
Zeit zur Entscheidung haben (Beratung durch Klinikseelsorgende).
Ein Gedenkgottesdienst im Kirchenjahr, der zeitunabhängig und offen für alle
Betroffenen ist, wäre zusätzlich denkbar (Totengedenken im November?)
4. Kosten
Zu klären wäre noch, welche Gebühren und Kosten jeweils anfallen würden:
- für die Bestattung selbst. Welche Liegezeit? (drei Jahre sind zu kurz)
- für eine Überführung des Fötus? (durch Bestatter oder Ehrenamtliche?)
Je nach dem wie der finanzielle Rahmen ausfällt, stellt sich die Frage, ob durch
spezielle Spenden eine Unterstützung sinnvoll oder praktikabel wäre.
[In Pfullendorf gibt es eine ehrenamtl., nicht kirchliche Initiative „Regenbogen
e.V.“, die ein Kindergräberfeld betreut (für tote Kinder auch unter 500 gr.).
Sie werden einzeln und anonym ohne Namen bestattet. Kostet 100-110 €. Die
Hospizgruppe pflegt das Feld.]
Namensfrage: evtl. Name od. Geburtsdatum
5. Bekanntmachung
Die Möglichkeiten müssten durch Öffentlichkeitsarbeit bekannt gemacht
werden:
Aufklärung der Eltern z.B. durch Artikel im Gemeindebrief, Gespräch mit
geburtshilflichen Abteilungen im Krankenhaus, Zeitungsberichte, Frauenärzte usw.
6. Liturgisches Material
In der neuen Agende ist eine Gedenkandacht nach einer Fehlgeburt enthalten.
Pfr. v. Criegern hat dazu auch eine Materialsammlung.
Umsetzung der Runden
Tische:
Geltungsbereich in den Regios und Einladungspraxis zum Runden Tisch klären
Synodaler Beschlussvorschlag: Beauftragung der Gemeinden zur Einberufung eines
Runden Tisches innerhalb eines Jahres
Wdh.: jährlich, alle 2-3 Jahre? Austausch Regios!
Teilnehmer der Runden
Tische:
Kommunen (Friedhöfe), Bestatter, Friedhofsgärtner, Steinmetze,
kath. Kirche, Ärzte, Krankenhäuser und Pflegeheime, Hospiz- und Trauergruppen,
Notfallseelsorge, Medien (jeweils nach thematischer Schwerpunktsetzung)
Öffentlichkeitsarbeit und Bildung (Schulen), Möglichkeiten politischer
Einflussnahme
![]()
Konzept zur Einstellung von Gemeindediakoninnen und Gemeindediakonen
im Kirchenbezirk Überlingen/Stockach, beschlossen im BKR am 04.10.2004, verändert Mai 2008
Handreichung zum Einsatz der
GemeindediakonInnen
im Kirchenbezirk Überlingen-Stockach
zum Umgang mit der „Konzeption für den Personaleinsatz von Gemeindediakoninnen
und Gemeindediakonen“ des EOK (Personalreferat; vom 26.2. 1993):
Für Gemeinden, die die Besetzung oder Einrichtung einer
GemeindediakonInnenstelle beantragen wollen,
für den Bezirk, der eine ebensolche Stelle mit einem (Teil-) Auftrag einrichten
möchte
sowie für Veränderungen von Stellen und Aufträgen innerhalb des
Kirchenbezirks/von Gemeinden (auch für den Fall von Erziehungszeiten).
Vorbemerkungen:
In seiner „Konzeption für den Personaleinsatz von Gemeindediakoninnen und
Gemeindediakonen“ vom 26.2.1993 hat das Personalreferat des Evangelischen
Oberkirchenrates dringend empfohlen, VertreterInnen aus der Berufsgruppe der
Gemeindediakonlnnen an den Beratungen im Bezirkskirchenrat zu beteiligen:
„Die Beteiligung der Vorsitzenden oder des Vorsitzenden des Bezirkskonventes der
Gemeindediakoninnen und Gemeindediakone oder eines delegierten Mitgliedes an
diesen Beratungen erscheint dringend geboten.“ (Seite 2, Punkt C.)
Seit dem 26.3.1993 gibt es eine neue Konzeption für den Personaleinsatz von
Gemeindediakoninnen und Gemeindediakonen.
Wichtigste Änderung zur vorher gültigen Praxis:
Gemeinden, die die Stelle einer/eines Gemeindediakonin/-diakons besetzen oder
einrichten wollen, wenden sich nicht mehr an den EOK und an die landeskirchliche
Beauftragte für Gemeindediakonlnnen, sondern an den Bezirkskirchenrat, der die
vorhandenen Stellen im Kirchenbezirk auf Grund seiner Prioritätensetzung
verant¬wortlich zu besetzen bzw. einzurichten hat.
Um den Bezirkskirchenrat in dieser neuen, verantwortungsvollen Aufgabe zu
unterstützen und um Gemeinden einen gangbaren Weg vorzustellen, hat der
Landeskonvent der Gemeindediakonlnnen in seiner Sitzung vom 30.01.1995 eine
Empfehlung verabschiedet, die vom BKR Überlingen-Stockach überarbeitet wurde,
und nun wie folgt lautet:
Der Weg einer oder mehrerer Gemeinde(n), der „Regio“ oder des Kirchenbezirks
zur Besetzung, Einrichtung oder Veränderung einer GemeindediakonInnen-Stelle im
Zusammenwirken mit dem Bezirkskirchenrat
Wenn der Bezirkskirchenrat beschließt, die bisherige Stellensituation
beizubehalten, wird die Stelle lediglich über den Evangelischen Oberkirchenrat
ausgeschrieben und im üblichen Verfahren besetzt.
Andernfalls tritt das hier vorgestellte Verfahren in Kraft:
Der Bezirkskirchenrat informiert die Gemeinden/die Regios bei Veränderungen der
Stellensituation, und fordert die Gemeinden auf, ihren evtl. Bedarf zu melden.
Es ist auch sonst möglich, dass Gemeinden, Regios oder der Bezirk eine
Veränderung der Stellensituation wünschen und begründeten Bedarf (Konzeption)
melden.
Danach berät der BKR, inwieweit ein Gemeinde-, Regio- oder Bezirkseinsatz der
GemeindediakonInnen notwendig ist. Hierbei muss berücksichtigt werden, dass eine
Veränderung eines Einsatzes nur mit frühzeitiger Absprache und Zustimmung des/r
betroffenen Mitarbeiters/In geschehen darf.
Es sollen Einsatzkriterien entwickelt werden, die sich am
Gemeinde-/Bezirksprofil *), am Berufsbild und der fachlichen Kompetenz der
Gemeindediakoninnen und Gemeindediakone orientieren.
(Konzeption für den Personaleinsatz von Gemeindediakoninnen und Gemeindediakonen
Punkt “D. Rahmenvorgaben 1.“; *), „am Gemeinde-/Bezirksprofil“: vom BKR
eingefügt)
Es soll weiter darauf geachtet werden, dass möglichst nicht alle Stellen den
Schwerpunkt Kinder- und Jugendarbeit ausweisen.
Die Bereitschaft zur partnerschaftlichen Zusammenarbeit des Pfarrers/der
Pfarrerin, des Ältestenkreises/des Bezirkskirchenrates und des/der
Gemeindediakons/-diakonin muss vorhanden sein.
Übersicht über die Vorgehensweise
|
Die schraffierten Felder zeigen die am Verfahren Beteiligten an!
|
Bezirks-kirchenrat |
Regio/Gemeinde(n) |
Vertreter In d. Berufsgruppe |
InteressentIn/ Betroffene(r) |
EOK |
|||
|
Beteiligt: |
|
Kann beteiligt werden: |
|
|||||
|
Erster Schritt: |
Information zur neuen Situation mit der Bitte um Bedarfsmeldung (=Antrag) |
|
|
|
|
|
||
|
Zweiter Schritt |
Grundkonzeption des Bezirks |
|
|
|
|
|
||
|
Wenn bestehende Stellen verändert werden sollen: |
Kontakt und Einholung der Zustimmung mit dem/r bisherigen StelleninhaberIn |
|
|
|
|
|
||
|
Dritter Schritt |
Erarbeitung des Einsatzkonzeptes |
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
|
|
|
||
|
Vierter Schritt |
BERATUNG und Beschlussfassung IM BEZIRKS-KIRCHENRAT |
|
|
|
|
|
||
|
Fünfter Schritt |
Landeskirchl. AUSSCHREIBUNG (entfällt bei Veränderungen innerhalb des Bezirks |
|
|
|
|
|
||
|
Sechster Schritt |
INFORMATIONS- UND VORSTELLUNGS-GESPRÄCH |
Beteiligt, wenn der Bezirk Antragsteller ist oder ggf. durch Delegation |
|
|
|
|
||
|
Siebter Schritt |
STELLENBESETZUNG |
|
|
|
|
|
||
|
Achter Schritt |
DIENSTBEGINN |
|
|
|
|
|
||
Erläuterungen zur Tabelle
Erster Schritt: Bekanntgabe der neuen Situation
Stellenveränderungen können eintreten durch den EOK oder durch sich verändernden
Bedarf im Kirchenbezirk.
Die Gemeinden bzw. die Regios sowie die GemeindediakonInnen im Bezirk werden
schriftlich über die veränderte Stellensituation informiert und damit über die
Möglichkeit, dass evtl. die Stelle/ein Stellenanteil eines/r Gemeindediakons/In
zur Bewerbung ansteht.
Die Gemeinden/Regios im Bezirk werden gebeten, einen evtl. Bedarf beim BKR mit
entsprechender Konzeption zu beantragen.
Zweiter Schritt: Erstellung einer Grundkonzeption für den Einsatz von
GemeindediakonInnen im Kirchenbezirk durch den Bezirkskirchenrat
Der Bezirkskirchenrat berät und beschließt im Benehmen mit einem/r VertreterIn
der Berufsgruppe, wo, wie und in welchem Umfange die GemeindediakonInnen
grundsätzlich in Bezirk, Regio oder Gemeinde(n) eingesetzt werden sollen bzw.
welche Veränderungen vorgenommen werden.
Wenn bereits im Bezirk eingesetzte GemeindediakonInnenstelle(n) verändert werden
sollen, müssen zuvor die betroffenen StelleninhaberInnen um Zustimmung erfragt
und ggf. dann in alle weiteren Überlegungen miteinbezogen werden.
Das nachfolgende Verfahren kann auch in Gang gesetzt werden, wenn ein oder
mehrere StelleninhaberInnen im Bezirk Veränderungswünsche innerhalb des Bezirks
haben.
Begibt sich ein(e) StelleninhaberIn in „Elternzeit“, wird für die fragliche Zeit
die Einsatzkonzeption des Bezirks, der Regio bzw. der Gemeinde grundsätzlich
beibehalten, und es wird nur nach einer Vertretung gesucht.
Dritter Schritt: Erstellung eines Einsatzkonzeptes, erarbeitet von
interessierten Gemeinden, der Regio oder dem Bezirk
Sie erstellen eine Begründung, wozu die Gemeinde, die Regio oder der Bezirk
eine(n) GemeindediakonIn braucht. Gemeinde-, Regio- und Bezirksarbeit bedarf
konzeptioneller Überlegungen. PfarrerIn und Ältestenkreis(e)/der
Bezirkskirchenrat müssen Schwerpunkte und Ziele der Arbeit beschreiben und diese
in zeitlichen Abständen überprüfen und evtl. korrigieren. Dies ist eine
wesentliche Voraussetzung für den sachgemäßen Einsatz von Gemeindediakoninnen
und Gemeindediakonen. (Einsatzkonzeption Seite 2, D. Rahmenvorgaben 2.) Bei
diesem Schritt nimmt ein(e) VertreterIn der Berufsgruppe teil.
Kriterien im Detail:
- Größe der Gemeinde nach Mitgliedern und Geographie
- Gruppen, Kreise, Mitarbeiterinnen, ...
Was ist vorhanden, was fehlt?
- Außenkontakte, Kommunale Verbindungen, Vereine, ...
Was ist wichtig, wo sind Lücken?
- Gruppierungen innerhalb der Gemeinde, VCP, EC, CVJM, ...
Übernehmen sie Teile der Gemeindearbeit?
- Schwerpunkte der Gemeindearbeit, gesellschaftlich-soziales Umfeld...
Wer ist für was verantwortlich?
- Prägung der Gemeinde, theologische Richtungen...
Wer vertritt sie, wen grenzt sie aus?
- Struktur der Gemeinde, Infrastruktur, Finanzen...
- Zusammensetzung Ältestenkreis/Kirchengemeinderat (Männer, Frauen, Alter...)
- Büro für GemeindediakonIn (geeignet in Größe und Ausstattung) vorhanden?
(siehe gültige Richtlinien)
- Wohnung für GemeindediakonIn?
- Räume für Gemeindearbeit?
- Welche Arbeitsbereiche soll der/die GemeindediakonIn eigenverantwortlich
übernehmen (Zeitrahmen!),
welche Arbeitsgebiete sollen in Kooperation wahrgenommen werden,
welche Schwerpunkte sind wünschenswert und denkbar?
- Lassen die Vorstellungen der Gemeinde Raum für die Vorstellungen des/der
zukünftigen Stelleninhabers/-inhaberin?
Für die Regio gilt das Entsprechende. Schwerpunkte innerhalb der Regio und die
Anbindung an die Gremien muss geklärt werden.
Für bezirkliche Aufgaben ebenso:
In der Regel wird der/die Gemeindediakon/In in einer Gemeinde verortet. Darüber
hinaus besteht die Möglichkeit, eine oder mehrere bezirkliche Aufgaben zu
über-nehmen. Der/die GemeindediakonIn kann auch ausschließlich im Kirchenbezirk
eingesetzt werden. Eine genaue Beschreibung der jeweiligen Aufgabenfelder mit
ihren Schwerpunkten und Abgrenzungen ist notwendig. Das ganze geschieht in
Ab¬sprache zwischen allen Betroffenen. Ein Büro mit der nötigen Ausstattung muss
zur Verfügung gestellt werden, Sachkosten müssen geregelt werden.
Folgende bezirkliche Aufgaben können unter den u.a. Voraussetzungen wahrgenommen
werden:
Möglichkeiten für Aufgaben im Kirchenbezirk:
- Altenarbeit
- Anleitung von Besuchsdienstgruppen
- Anregung und Begleitung kommunikativ-künstlerischer Gruppen (Musik, Theater,
Pantomime, Klein-kunst)
- Erwachsenenbildung
- Familienarbeit
- Frauenarbeit
- Hauskreisarbeit
- Industrie- und Sozialarbeit
- Junge-Erwachsenen-Arbeit
- Kindergottesdienst
- Kinderstundenarbeit
- Konziliarer Prozess: Initiativen für Gerechtigkeit, Bewahrung der Schöpfung
und Frieden
- Krankenhausseelsorge
- Leitung besonderer Projekte (z.B. Bezirkskirchentag, Bodenseekirchentag,
Jugendwoche, Offene Abende, Schulung von MitarbeiterInnen für besondere
Aufgaben)
- Offene Jugendarbeit
- Öffentlichkeitsarbeit
- Kur-, Urlauber- und/oder Campingseelsorge
- Soziale Brennpunkte; Stadtteilarbeit
Vierter Schritt: Beratung und Beschlussfassung im Bezirkskirchenrat
Der Bezirkskirchenrat berät alle eingegangenen Anträge und beschließt, welche
Gemeinde(n), welche Regio und inwieweit der Bezirk bei der Stellenbesetzung
durch eine(n) Gemeindediakon(in)/durch GemeindediakonInnen berücksichtigt
wird/werden. Das Ergebnis seiner Beratung teilt der Bezirkskirchenrat den
Gemeinden und Regios mit. Die Zuständigkeiten des „Kirchlichen Gesetzes über den
Dienst der Diplomreligionspädagogen und Diplompädagoginnen, insbesondere der
Gemeindediakone und Gemeindediakoninnen (Dipl. Religionspädagogengesetz)“ vom
22.04.1996 und der „Verordnung zum Diplom-Religionspädagogengesetz“ vom
23.07.1996 sowie die Mitwirkung der MAV bleiben davon unberührt.
Fünfter Schritt: Ausschreibung
Der Ältestenkreis bzw. die Regio oder der BKR selbst formuliert einen
Ausschreibungstext, den der BKR nach Genehmigung an den EOK zur Veröffentlichung
im Gesetzes- und Verordnungsblatt weitergibt. Bewerbungen von
GemeindediakonInnen erfolgen an den EOK und werden an den BKR weitergeleitet.
Sollen lediglich Veränderungen innerhalb des Kirchenbezirks vorgenommen werden,
entfällt die Ausschreibung nach außen (über den EOK).
Sechster Schritt: Informations- und Vorstellungsgespräch
Die benannten BewerberInnen kommen zu einem Informationsgespräch in den/die
Ältestenkreis(e), die Regio bzw. den BKR, um sich vorzustellen. Wenn sich eine
Gemeinde oder eine Regio beworben hat, kann der BKR zu diesem Gespräch eine
Delegation entsenden. In diesem Gespräch kommen neben den Vorstellungen der
Gemeinde(n)/des Bezirks auch die persönlichen Vorstellungen des/der Bewerbers/
Bewerberin (oder mehrerer) zur Sprache. Der/die Ältestenkreis(e) bzw. die Regio
oder der Bezirk entscheidet sich für eine(n) BewerberIn
Siebter Schritt: Stellenbesetzung
Der Evangelische Oberkirchenrat besetzt die Stelle. Bei bezirksinternen
Veränderungen wird dem EOK die neue Personalsituation zur Genehmigung und
Versetzung vorgelegt.
Achter Schritt: Dienstbeginn
a) Für die Einführung bzw. Vorstellung des/der Gemeindediakons/-diakonin im
Rahmen eines Gottesdienstes ist der Dekan/die Dekanin als
Dienstaufsichts-führende(r) zuständig; es ist nicht sinnvoll, diese Aufgabe an
den/die Gemeindepfarrer/-pfarrerin zu delegieren.
Ein(e) Gemeindediakon/in aus dem Bezirkskonvent assistiert bei der Einführung/
Vorstellung.
b) Der Ältestenkreis bzw. der Bezirk und der/die GemeindediakonIn stellen gemäß
der Konzeption einen Dienstplan auf, der die Bedürfnisse der Gemeinde/der Region
und/oder des Bezirks und die Vorstellungen des/der Gemeindediakons/-diakonin
berücksichtigt. Er benennt die Verantwortungsbereiche des/der
Gemeindediakons/-diakonin sowie die Bereiche seiner/ihrer Mit-Verantwortung. Der
Dienstplan lässt weitere Möglichkeiten der Entfaltung offen, er muss alle drei
Jahre überprüft und gegebenenfalls neu gefasst, modifiziert oder verändert
werden. Er bietet die Chance, über Schwerpunkte der Gemeinde im Gespräch zu
bleiben.
Der Dienstplan wird vom BKR und EOK genehmigt.
Wenn der/die Gemeindediakonin in der Regio oder im Bezirk arbeitet, muss geklärt
sein, wo seine/ihre Büro(s) ist/sind, wer welche Sachkosten trägt (Reisekosten)
und wie der Umfang des Religionsunterricht-Deputats bemessen wird.
c) Nach der Probezeit eines/einer Berufsanfängers/-anfängerin (und bei einem
Bewährungsaufstieg) wird er/sie von dem/der DekanIn nach Rücksprache mit dem
Ältestenkreis/dem BKR beurteilt.
d) Berichte nach dem ersten und dritten Berufsjahr orientieren sich am
Dienstplan und dienen der Reflektion des/der Gemeindediakons/-diakonin und der
Diskussion im Ältestenkreis/den Ältestenkreisen und oder des BKR, die eine
Stellungnahme (keine Beurteilung oder Zeugnis) abgeben. Bericht und
Stellungnahme werden dem BKR und dem EOK zugeleitet.
Vom Bezirkskirchenrat des Kirchenbezirks Überlingen-Stockach beschlossen:
Salem, den 19. Juni 1995
Geändert am 07. Oktober 1996
Geändert am 22. Mai 2000
Geändert am 26. Juni 2008
UA 20. Mai 2008 Gem.Diakone/Handreichung 2008.doc